Vermögenswirksame Leistungen
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer und Angestellten fördert der Staat, bei bestimmten Sparverträgen, durch die Gewähr der so genannten Arbeitnehmersparzulage.
Diese vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden ergänzt durch tarifvertraglich vereinbarte oder freiwillige Leistungen der Arbeitgeber.
Seit dem 1.01.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern kumulativ ausgeschöpft werden können.
Hierbei unterstützt der Gesetzgeber, mit der deutlich höheren Sparförderung, besonders die Anlage in Aktienfonds, da diese für den langfristigen Vermögensaufbau ideal geeignet sind.
Bei Investmentfonds (Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds oder Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers) gewährt der Staat eine Sparzulage von 18% auf bis zu 400 € pro Jahr (72 €), wo hingegen der Aufwand beim Bausparen 470 € betragen muss, um die maximalen 42,30 € (9%) zu erhalten.
Mittlerweile kann der Sparer, unter Zustimmung seines Arbeitgebers, die vermögenswirksamen Leistungen auch in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln, oder in eine Riesterpolice, unter nutzen der staatlichen Förderung, einsparen.
Auch hier gilt:
Welcher Weg für Sie am besten ist, wird oft nur unter Betrachtung Ihrer Gesamtsituation deutlich.
Selbst bei kleinen Beiträgen, sollte es nie um den schnellen Abschluss irgendeines Sparprogramms gehen.
Vor- und Nachteile der einzelnen Wege und Möglichkeiten, sollten in einer ausführlichen Beratung erörtert werden, und eine Entscheidung getroffen werden, die zu Ihrem Gesamtkonzept passt.