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Basis Rente

Mit einer privaten, vom Staat geförderten Altersvorsorge sichern Sie Ihren Ruhestand ab.

Die Basis-Rente kann einen Teil der Rentenlücke schließen. Sie erhalten so lebenslang eine Extrarente.

So funktioniert es....

Die Beiträge zur Basis-Rente sind als Sonderausgaben jährlich, bei Ledigen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro, bei Verheirateten bis zu 40.000 Euro, steuerlich absetzbar.

Die Beiträge sind 2007 auf 64 Prozent des tatsächlichen Aufwands begrenzt und erhöhen sich jedes folgende Jahr um 2 Prozent. 2025 ist der höchstmögliche Abzugsbetrag erreicht.

Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, kürzen diese den maximal abziehbaren Betrag.

Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, beispielsweise Beamte, haben eine Minderung des maximal abziehbaren Betrags um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Basis-Rente dient in erster Linie der Altersversorgung. Deshalb erfolgt die Auszahlung der Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr des Versicherten.

Vererbbar ist die Basis-Rente nicht. Über eine Hinterbliebenenvorsorge können Sie allerdings auch Ihre Angehörigen absichern.

Ansprüche aus der Basis-Rente werden unter anderem nicht beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt.