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Tierhalterversicherung

Ob Hund oder Pferd, als Halter eines Tieres tragen Sie immer die volle Verantwortung für Ihren Vierbeiner.


Das Verhalten eines Tieres ist oft unberechenbar. Beißt der Hund oder tritt das Pferd, so haften Sie als Tierhalter, nach dem Gesetz, unbegrenzt für alle Schäden, die ihr Tier anrichtet (§ 833 Satz 1 BGB).
Selbst wenn den Halter kein Verschulden trifft, ist er verpflichtet, für einen entstandenen Schaden aufzukommen.

Was passiert im Schadensfall?

Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie haften und wir zahlen berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz an den Geschädigten.
Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab, notfalls auch vor Gericht.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Halter eines Tieres.
Mitversichert sind aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder der Nachbar, der Ihr Tier hütet.